Fördermittelberatung
Zuschüsse und Kredite gezielt nutzen – richtig beantragt, bevor der erste Handwerker anfängt.
Die Förderlandschaft für energetische Sanierungen ist großzügig, aber unübersichtlich: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteilt sich auf KfW und BAFA, dazu kommen Programme des Landes Baden-Württemberg und teils kommunale Zuschüsse. Wer hier die Reihenfolge oder eine Frist verpasst, verschenkt schnell mehrere tausend Euro.
Oft geht es auch ganz unkompliziert nur darum, für eine einzelne geplante Maßnahme – etwa die neue Haustür oder die Wärmepumpe – rechtzeitig die Förderung zu sichern. Genau das biete ich an: ohne Komplettberatung, ohne Umwege.
Was ich für Sie übernehme
- Programm-Check: Welche Förderungen passen zu Ihrer Maßnahme – Zuschuss, Kredit oder Kombination?
- Wirtschaftlichkeit: Ich rechne durch, welche Variante unter dem Strich am meisten bringt.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Für viele Programme ist die Bestätigung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht – diese Rolle übernehme ich.
- Antragsbegleitung: Unterstützung bei der Antragstellung, bevor Ihr Vorhaben beginnt.
- Nachweise nach Umsetzung: Ich erstelle die technischen Projektnachweise, damit die Förderung auch ausgezahlt wird.
Größenordnungen zur Orientierung
Heizungstausch: Die Grundförderung beträgt 30 %. Dazu kommen für selbstgenutzte Wohneinheiten ein Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, halbjährlich sinkend), ein Einkommensbonus von bis zu 40 % je nach Haushaltseinkommen und Kindern sowie ab 2027 ein Wertschöpfungsbonus (15 %) für in der EU hergestellte Wärmepumpen. In der Summe sind Fördersätze von bis zu 70 % möglich – bei niedrigem Einkommen sogar bis zu 80 %. Die maximal förderfähigen Ausgaben sinken ebenfalls halbjährlich.
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: Grundförderung 15 %. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf Ausgaben oberhalb von 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen, und die förderfähigen Kosten werden verdoppelt. Für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Gebäuden (Worst Performing Buildings) kommt ab 2027 ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 % hinzu.
Neue Förderbedingungen gültig ab 21.07.2026. Förderprogramme und Fördersätze ändern sich laufend – den für Sie gültigen Stand prüfe ich vor der Antragstellung tagesaktuell.Der wichtigste Grundsatz
Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Sprechen Sie mich deshalb früh an: Ein kurzes Telefonat zur richtigen Zeit ist die günstigste Fördermittelberatung, die es gibt.
Und ein Grundsatz zum Schluss: Ich empfehle keine Maßnahme, nur weil es dafür Geld gibt. Förderung ist ein Hebel für sinnvolle Vorhaben – kein Selbstzweck.